In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigent&uu... [mehr]
In Bayern zählt zur Wohnfläche für die Grundsteuer in der Regel die Fläche, die tatsächlich bewohnt wird. Dazu gehören: 1. **Wohnräume**: Dazu zählen Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küchen und Esszimmer. 2. **Badezimmer**: Alle Arten von Badezimmern, einschließlich Gäste-WCs. 3. **Flure und Dielen**: Diese Bereiche, die zur Erschließung der Wohnräume dienen, werden ebenfalls berücksichtigt. 4. **Balkone, Terrassen und Loggien**: Diese Flächen werden in der Regel anteilig angerechnet (z.B. 50% der Fläche). Nicht zur Wohnfläche zählen: 1. **Keller**: Ausgenommen sind Wohnkeller, die als Wohnraum genutzt werden. 2. **Dachräume**: Diese zählen nur, wenn sie ausgebaut und als Wohnraum genutzt werden. 3. **Garagen und Stellplätze**: Diese Flächen sind nicht Teil der Wohnfläche. 4. **Technikräume**: Räume, die ausschließlich für Heizungs- oder andere technische Anlagen genutzt werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungsgrundlagen zu beachten, da diese je nach Gemeinde variieren können.
In Bayern – wie in ganz Deutschland – ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft also auch Eigent&uu... [mehr]
In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Mindestgrundstücksgröße für Reihenhäuser, auch nicht speziell für Endhäuser. Die Zulässigkeit und Grö&szli... [mehr]
Für die Z15-Förderung (Zuschussförderung für selbstgenutztes Wohneigentum) in Baden-Württemberg gelten bestimmte Wohnflächengrenzen, die sich nach der Haushaltsgrö&s... [mehr]
Einen Katasterauszug mit Ertragsmesszahl für ein Grundstück in Bayern kannst du beim zuständigen **Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV)** anfordern. In Bayern w... [mehr]