Was zählt in Bayern zur Wohnfläche für die Grundsteuer und was nicht?

Antwort

In Bayern zählt zur Wohnfläche für die Grundsteuer in der Regel die Fläche, die tatsächlich bewohnt wird. Dazu gehören: 1. **Wohnräume**: Dazu zählen Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küchen und Esszimmer. 2. **Badezimmer**: Alle Arten von Badezimmern, einschließlich Gäste-WCs. 3. **Flure und Dielen**: Diese Bereiche, die zur Erschließung der Wohnräume dienen, werden ebenfalls berücksichtigt. 4. **Balkone, Terrassen und Loggien**: Diese Flächen werden in der Regel anteilig angerechnet (z.B. 50% der Fläche). Nicht zur Wohnfläche zählen: 1. **Keller**: Ausgenommen sind Wohnkeller, die als Wohnraum genutzt werden. 2. **Dachräume**: Diese zählen nur, wenn sie ausgebaut und als Wohnraum genutzt werden. 3. **Garagen und Stellplätze**: Diese Flächen sind nicht Teil der Wohnfläche. 4. **Technikräume**: Räume, die ausschließlich für Heizungs- oder andere technische Anlagen genutzt werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungsgrundlagen zu beachten, da diese je nach Gemeinde variieren können.

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