Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer für eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz mit getrennt ausgewiesenem Grund und Boden sowie Inventar?

Antwort

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie erhoben. In Deutschland wird sie in der Regel auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet, wobei der Kaufpreis für Grund und Boden sowie für das Inventar (z.B. Möbel, Einbauten) berücksichtigt wird. Wenn du Grund und Boden und Inventar separat ausweist, wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufpreises erhoben, der dem Grundstück und der Immobilie zugeordnet ist. Der Anteil für das Inventar ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Hier sind die Schritte zur Berechnung: 1. **Kaufpreis ermitteln**: Bestimme den Gesamtpreis der Eigentumswohnung und des Tiefgaragenstellplatzes. 2. **Anteile aufteilen**: Teile den Kaufpreis in den Anteil für Grund und Boden (z.B. 80%) und den Anteil für das Inventar (z.B. 20%). 3. **Grunderwerbsteuer berechnen**: Multipliziere den Kaufpreis des Grund und Bodens mit dem Steuersatz der Grunderwerbsteuer, der je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% liegt. Beispiel: - Gesamtpreis: 300.000 € - Anteil Grund und Boden: 240.000 € (80%) - Anteil Inventar: 60.000 € (20%) - Grunderwerbsteuer (z.B. 5%): 240.000 € * 0,05 = 12.000 € Die Grunderwerbsteuer beträgt in diesem Beispiel 12.000 €.

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