Beim Kauf einer Haushälfte durch die Exfrau vom Exmann entstehen neben dem Kaufpreis in der Regel folgende Zusatzkosten: **1. Grunderwerbsteuer:** Diese Steuer fällt beim Erwerb von Immob... [mehr]
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie erhoben. In Deutschland wird sie in der Regel auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet, wobei der Kaufpreis für Grund und Boden sowie für das Inventar (z.B. Möbel, Einbauten) berücksichtigt wird. Wenn du Grund und Boden und Inventar separat ausweist, wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufpreises erhoben, der dem Grundstück und der Immobilie zugeordnet ist. Der Anteil für das Inventar ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Hier sind die Schritte zur Berechnung: 1. **Kaufpreis ermitteln**: Bestimme den Gesamtpreis der Eigentumswohnung und des Tiefgaragenstellplatzes. 2. **Anteile aufteilen**: Teile den Kaufpreis in den Anteil für Grund und Boden (z.B. 80%) und den Anteil für das Inventar (z.B. 20%). 3. **Grunderwerbsteuer berechnen**: Multipliziere den Kaufpreis des Grund und Bodens mit dem Steuersatz der Grunderwerbsteuer, der je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% liegt. Beispiel: - Gesamtpreis: 300.000 € - Anteil Grund und Boden: 240.000 € (80%) - Anteil Inventar: 60.000 € (20%) - Grunderwerbsteuer (z.B. 5%): 240.000 € * 0,05 = 12.000 € Die Grunderwerbsteuer beträgt in diesem Beispiel 12.000 €.
Beim Kauf einer Haushälfte durch die Exfrau vom Exmann entstehen neben dem Kaufpreis in der Regel folgende Zusatzkosten: **1. Grunderwerbsteuer:** Diese Steuer fällt beim Erwerb von Immob... [mehr]
Ja, das Gemeinschaftseigentum sollte im Kaufvertrag zumindest grundsätzlich genannt werden. Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbst du neben dem Sondereigentum (deine Wohnung) auch einen Anteil... [mehr]
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung, die zuvor vermietet war und seit Februar leer steht, sind insbesondere die Regelungen zur sogenannten Spekulationssteuer (§ 23 EStG) relevant. Die wichtigsten... [mehr]