Bis wann darf man in Mietshäusern bohren?

Antwort

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die exakt vorgibt, bis zu welcher Uhrzeit in Mietshäusern gebohrt werden darf. Allerdings gelten die allgemeinen Ruhezeiten, die sich meist aus der Hausordnung, dem Mietvertrag oder den örtlichen Lärmschutzverordnungen ergeben. Typischerweise gelten folgende Zeiten: - Werktags (Montag bis Samstag): Bohren ist meist zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt. - Sonn- und Feiertage: In der Regel ist Bohren ganztägig untersagt. - Mittagsruhe: In manchen Regionen oder Häusern gibt es eine Mittagsruhe (z. B. von 13:00 bis 15:00 Uhr), in der laute Arbeiten wie Bohren zu unterlassen sind. Es ist ratsam, die Hausordnung und ggf. die örtlichen Vorschriften zu prüfen oder beim Vermieter nachzufragen, da es regionale Unterschiede geben kann. Generell sollte auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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