Wonach bemisst sich der Beurkundungswert einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung zu Räumung und Herausgabe eines Grundstücks?

Antwort

Der Beurkundungswert einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung zu Räumung und Herausgabe eines Grundstücks bemisst sich in der Regel nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gläubigers an der Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Dies kann beispielsweise der Verkehrswert des Grundstücks oder der Mietwert sein. Die genaue Berechnung kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren und sollte im Zweifel mit einem Notar besprochen werden.

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