Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich auf die Nutzung seines Grundstücks beziehen. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und sind an das jeweilige Grundstück gebunden. **Eine bestehende Baulast kann grundsätzlich nicht einfach für ein anderes Bauprojekt oder ein anderes Grundstück „verwendet“ werden.** Sie ist immer auf das konkrete Grundstück und den jeweiligen Zweck bezogen, für den sie eingetragen wurde (z.B. eine Zufahrtsbaulast für ein bestimmtes Nachbargrundstück). **Möchtest du eine bestehende Baulast für ein neues Bauvorhaben nutzen, gilt:** - Die Baulast muss inhaltlich und räumlich zu dem neuen Bauvorhaben passen. - Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Einzelfall, ob die bestehende Baulast den Anforderungen des neuen Bauvorhabens genügt. - Ist das nicht der Fall, muss ggf. eine neue oder ergänzende Baulast eingetragen werden. **Eine Übertragung einer Baulast auf ein anderes Grundstück oder für einen anderen Zweck ist nicht möglich.** Es müsste eine neue Baulast bestellt und eingetragen werden. **Rechtsgrundlage in Sachsen:** Die Regelungen zu Baulasten finden sich in § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO): [Sächsische Bauordnung (SächsBO)](https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4196-SaechsBO#p83) **Fazit:** Eine bestehende Baulast kann nicht einfach für ein anderes Bauprojekt verwendet werden, es sei denn, sie passt inhaltlich und räumlich exakt. Andernfalls ist eine neue Baulast erforderlich. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvo... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Baulast und Notwegerecht sind zwei unterschiedliche rechtliche Instrumente im deutschen Grundstücksrecht, die oft verwechselt werden, aber verschiedene Zwecke und Rechtsgrundlagen haben. Hier ein... [mehr]
Der Baubeginn des United States Capitol in Washington, D.C. war im Jahr 1793. Der Bau wurde über mehrere Jahrzehnte hinweg fortgesetzt und erlebte verschiedene Erweiterungen und Renovierungen. Di... [mehr]