In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO), welche Informationen bei einem Bauvorhaben an Nachbarn weitergegeben werden müssen. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Pf... [mehr]
Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvorhaben geplant ist. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Sächsischen Bauordnungsrecht und kann je nach Gemeinde und Verwaltungsstruktur variieren. In größeren Städten ist es oft das städtische Bauamt, in ländlichen Regionen das Landratsamt (Bauaufsichtsamt). Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten des [Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung](https://www.smr.sachsen.de/bauen-und-wohnen-4007.html) oder bei deiner örtlichen Verwaltung.
In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO), welche Informationen bei einem Bauvorhaben an Nachbarn weitergegeben werden müssen. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Pf... [mehr]
In Österreich ist die Genehmigungspflicht für Carports auf der Nachbarschaftsgrenze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, da das Baurecht Ländersache ist. Grundsät... [mehr]
In Sachsen – wie auch in anderen Bundesländern – ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsb... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]