Wer entscheidet über einen Bauantrag in Sachsen?

Antwort

Über einen Bauantrag in Sachsen entscheidet in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist meist das Bauordnungsamt der jeweiligen Stadt oder des Landkreises, in dem das Bauvorhaben geplant ist. Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Sächsischen Bauordnungsrecht und kann je nach Gemeinde und Verwaltungsstruktur variieren. In größeren Städten ist es oft das städtische Bauamt, in ländlichen Regionen das Landratsamt (Bauaufsichtsamt). Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten des [Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung](https://www.smr.sachsen.de/bauen-und-wohnen-4007.html) oder bei deiner örtlichen Verwaltung.

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