Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht für neu erworbene Häuser unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierungspflicht. Diese Pflicht betrifft vor allem ältere Wohngebäu... [mehr]
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats außerordentlich kündigen. Konkret bedeutet das: - Zugang der Mieterhöhung: 30.08. - Bis zum 31.10. kannst du kündigen. - Die Kündigung wird dann zum 30.11. wirksam. Du musst also spätestens bis zum 31. Oktober schriftlich kündigen, damit das Mietverhältnis zum 30. November endet. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-des-mietrechts/sonderkuendigungsrecht.html).
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Eine kostengünstige Sanierung eines Altbaus aus den 1950er Jahren erfordert eine gute Planung und Priorisierung. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps: 1. **Bestandsaufnahme und Beratung*... [mehr]
Die Dauer der Behebung eines umfangreichen Wasserschadens hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Ausmaß des Schadens, der betroffenen Fläche, der Bauweise des Gebäudes und der Ar... [mehr]
Der Kauf eines alten Siedlungshauses aus den 1950er Jahren ohne Heizung, Wasser- und Abwasseranschluss ist mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden. Ob es Sinn macht, hängt von mehreren Fakto... [mehr]