Welche außerordentliche Kündigungsfrist gilt bei Mieterhöhung wegen energetischer Sanierung?

Antwort

Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats außerordentlich kündigen. Konkret bedeutet das: - Zugang der Mieterhöhung: 30.08. - Bis zum 31.10. kannst du kündigen. - Die Kündigung wird dann zum 30.11. wirksam. Du musst also spätestens bis zum 31. Oktober schriftlich kündigen, damit das Mietverhältnis zum 30. November endet. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-des-mietrechts/sonderkuendigungsrecht.html).

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