Wenn es in energetisch sanierten Wohnungen mehr zieht als früher, liegt das meist nicht an der Sanierung selbst, sondern an Problemen bei der Umsetzung oder Nutzung. Eigentlich sollten energetisc... [mehr]
Bei einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) hast du gemäß § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats außerordentlich kündigen. Konkret bedeutet das: - Zugang der Mieterhöhung: 30.08. - Bis zum 31.10. kannst du kündigen. - Die Kündigung wird dann zum 30.11. wirksam. Du musst also spätestens bis zum 31. Oktober schriftlich kündigen, damit das Mietverhältnis zum 30. November endet. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-des-mietrechts/sonderkuendigungsrecht.html).
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Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Eine Mieterhöhung in Hamburg, die sich auf den Hamburger Mietenspiegel bezieht, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Die wichtigsten Punkte, die in einem... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine generelle Pflicht, eine gewerblich vermietete Wohnung energetisch zu sanieren. Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden m&... [mehr]
Ja, bei einem Wechsel zu einem Mieterstrommodell kann es in bestimmten Fällen eine verkürzte Kündigungsfrist geben. Dies hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen ab.... [mehr]