Welche Anforderungen gelten für die Elektroinstallation bei gewerblich vermieteten Wohnungen?

Antwort

Für die Elektroinstallation in gewerblich vermieteten Wohnungen gelten in Deutschland insbesondere folgende Anforderungen: **1. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik:** Die Elektroinstallation muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Maßgeblich sind hier die VDE-Bestimmungen, insbesondere die Normenreihe DIN VDE 0100 (z. B. DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-420, DIN VDE 0100-540, DIN VDE 0100-600). **2. Sicherheit und Funktionstüchtigkeit:** Die Anlage muss sicher und funktionsfähig sein. Es dürfen keine Gefahren für Personen oder Sachen bestehen (§ 535 BGB – Mietrechtliche Pflichten des Vermieters). **3. Prüfpflichten:** Vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen ist die Anlage zu prüfen (DIN VDE 0100-600). Wiederkehrende Prüfungen sind für Wohnungen nicht explizit vorgeschrieben, werden aber empfohlen, insbesondere bei gewerblicher Vermietung (siehe DGUV Information 203-072). **4. Fehlerstromschutzschalter (RCD):** Seit 2009 ist für alle Steckdosenstromkreise bis 20 A in Neubauten ein FI-Schutzschalter (RCD ≤ 30 mA) vorgeschrieben (DIN VDE 0100-410). **5. Ausstattung:** Die Mindestausstattung richtet sich nach DIN 18015-2 (z. B. Anzahl der Steckdosen, Stromkreise, Beleuchtungsauslässe). **6. Energieeinsparverordnung (GEG):** Bei Sanierungen oder Neubauten sind ggf. Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten. **Quellen:** - [DIN VDE 0100-410:2018-10](https://www.vde.com/de/normen-standards/dokument?id=1800052) - [DIN VDE 0100-600:2017-06](https://www.vde.com/de/normen-standards/dokument?id=1800060) - [DIN 18015-2:2021-09](https://www.beuth.de/de/norm/din-18015-2/334964553) - [§ 535 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html) - [DGUV Information 203-072](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3892) - [Gebäudeenergiegesetz (GEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/) **Hinweis:** Bei gewerblicher Vermietung (z. B. an Unternehmen, Behörden) können zusätzliche Anforderungen aus dem Arbeitsschutz (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3) gelten. Bei Wohnraumvermietung an Privatpersonen gelten die oben genannten Anforderungen. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Elektrofachkraft oder dem zuständigen Netzbetreiber.

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