Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt als protokolliert, sobald er in das Versammlungsprotokoll aufgenommen und von der Versammlungsleitung sowie dem Protokollführer unterzeichnet wurde. Das Protokoll sollte zeitnah nach der Versammlung erstellt und den Eigentümern zugänglich gemacht werden. Die genauen Fristen und Anforderungen können in der Gemeinschaftsordnung oder in der Geschäftsordnung der WEG festgelegt sein.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigt einen Verwalter, um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer zu organisieren und zu verwalten. Der Verwalter übernim... [mehr]
Ein nicht zertifizierter Verwalter darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich nur dann verwalten, wenn die Eigentümergemeinschaft dies ausdrücklich beschließ... [mehr]