Ab wann gilt die Beschlussfassung bei einer WEG als protokolliert?

Antwort

Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt als protokolliert, sobald er in das Versammlungsprotokoll aufgenommen und von der Versammlungsleitung sowie dem Protokollführer unterzeichnet wurde. Das Protokoll sollte zeitnah nach der Versammlung erstellt und den Eigentümern zugänglich gemacht werden. Die genauen Fristen und Anforderungen können in der Gemeinschaftsordnung oder in der Geschäftsordnung der WEG festgelegt sein.

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