Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt als protokolliert, sobald er in das Versammlungsprotokoll aufgenommen und von der Versammlungsleitung sowie dem Protokollführer unterzeichnet wurde. Das Protokoll sollte zeitnah nach der Versammlung erstellt und den Eigentümern zugänglich gemacht werden. Die genauen Fristen und Anforderungen können in der Gemeinschaftsordnung oder in der Geschäftsordnung der WEG festgelegt sein.
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (also ohne externen, professionellen Verwalter), besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpfl... [mehr]
Für eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung), muss in der Regel **kein Gewerbe angemeldet werden**. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen... [mehr]
Ob der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Schädlingsbekämpfung in den Wohnungen zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um Gemeinschaftseigent... [mehr]