Ja, in vielen Fällen ist es möglich, online an einer WEG-Versammlung (Wohnungseigentümergemeinschaft) teilzunehmen. Die genauen Bedingungen können jedoch variieren. Hier sind einig... [mehr]
Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt als protokolliert, sobald er in das Versammlungsprotokoll aufgenommen und von der Versammlungsleitung sowie dem Protokollführer unterzeichnet wurde. Das Protokoll sollte zeitnah nach der Versammlung erstellt und den Eigentümern zugänglich gemacht werden. Die genauen Fristen und Anforderungen können in der Gemeinschaftsordnung oder in der Geschäftsordnung der WEG festgelegt sein.
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, online an einer WEG-Versammlung (Wohnungseigentümergemeinschaft) teilzunehmen. Die genauen Bedingungen können jedoch variieren. Hier sind einig... [mehr]
Ein Rücklagenplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Finanzielle Sicherheit**: Er sorgt dafür, dass ausreichend Mittel für zuk&uu... [mehr]
Der Wirtschaftsplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Finanzielle Planung**: Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das... [mehr]