Ab wann gilt die Beschlussfassung bei einer WEG als protokolliert?

Antwort

Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt als protokolliert, sobald er in das Versammlungsprotokoll aufgenommen und von der Versammlungsleitung sowie dem Protokollführer unterzeichnet wurde. Das Protokoll sollte zeitnah nach der Versammlung erstellt und den Eigentümern zugänglich gemacht werden. Die genauen Fristen und Anforderungen können in der Gemeinschaftsordnung oder in der Geschäftsordnung der WEG festgelegt sein.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Kann ich online an einer WEG-Versammlung teilnehmen und unter welchen Bedingungen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, online an einer WEG-Versammlung (Wohnungseigentümergemeinschaft) teilzunehmen. Die genauen Bedingungen können jedoch variieren. Hier sind einig... [mehr]

Sinn und Zweck eines Rücklagenplans in einer WEG?

Ein Rücklagenplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Finanzielle Sicherheit**: Er sorgt dafür, dass ausreichend Mittel für zuk&uu... [mehr]

Sinn und Zweck eines Wirtschaftsplans in einer WEG?

Der Wirtschaftsplan in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dient mehreren wichtigen Zwecken: 1. **Finanzielle Planung**: Er legt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das... [mehr]