Ist das Komma in 'Es besteht weder die Pflicht, noch das Recht Überstunden in größerem Maße abzubauen.' korrekt?

Antwort

Das Komma im Satz „Es besteht weder die Pflicht, noch das Recht Überstunden in größerem Maße abzubauen.“ ist **nicht korrekt** gesetzt. Richtig wäre: **„Es besteht weder die Pflicht noch das Recht, Überstunden in größerem Maße abzubauen.“** Begründung: Bei der Verbindung von Satzteilen mit „weder … noch“ steht **kein Komma** zwischen den verbundenen Elementen. Das Komma vor „Überstunden“ ist korrekt, da hier ein Infinitiv mit „zu“ mit einem Substantiv erweitert wird. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Duden: Kommasetzung bei „weder … noch“](https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#K130).

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