Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Ein psychotherapeutisches Erstgespräch folgt in der Regel einem bestimmten Schema, das jedoch flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst werden kann. Typische Elemente eines Erstgesprächs umfassen: 1. **Begrüßung und Vorstellung**: Der Therapeut stellt sich vor und erklärt den Ablauf des Gesprächs. 2. **Anamnese**: Erhebung der Krankengeschichte, einschließlich aktueller Beschwerden, bisheriger Therapien und medizinischer Vorgeschichte. 3. **Erwartungen und Ziele**: Besprechung der Erwartungen des Patienten an die Therapie und Festlegung von Zielen. 4. **Diagnostik**: Erste diagnostische Einschätzung basierend auf den geschilderten Symptomen. 5. **Therapieplanung**: Besprechung möglicher Therapieansätze und -methoden. 6. **Fragen und Antworten**: Möglichkeit für den Patienten, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären. Obwohl dieses Schema häufig verwendet wird, kann es je nach Therapeut, Therapieform und individuellen Bedürfnissen des Patienten variieren.
Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]