Ein zuvor geistig klarer Rentner kann nach zwei Wochen Krankenhausaufenthalt „dement“ wirken und pflegebedürftig zurückkommen, weil im Krankenhaus häufig **akute, grunds&aum...
Im Krankenhaus erhältst du in der Regel keine Medikamente für die Mitnahme nach Hause, weil Krankenhäuser in Deutschland (und vielen anderen Ländern) grundsätzlich nur für die Behandlung während des stationären Aufenthalts zuständig sind. Die wichtigsten Gründe dafür sind: 1. **Gesetzliche Regelungen:** Krankenhäuser dürfen Medikamente in der Regel nur für die Dauer des Aufenthalts abgeben. Die Abgabe von Medikamenten für die Zeit nach der Entlassung ist gesetzlich eingeschränkt und meist nur in Ausnahmefällen erlaubt. 2. **Zuständigkeit der Hausärzte:** Nach der Entlassung übernimmt der Hausarzt oder ein niedergelassener Facharzt die weitere Behandlung. Diese/r verschreibt dir die notwendigen Medikamente für zu Hause. 3. **Abrechnung und Kosten:** Die Kosten für Medikamente während des Krankenhausaufenthalts werden von der Krankenkasse im Rahmen der stationären Behandlung übernommen. Für die ambulante Versorgung (also zu Hause) gelten andere Abrechnungsregeln. 4. **Sicherheit und Kontrolle:** Der behandelnde Arzt außerhalb des Krankenhauses kann besser beurteilen, welche Medikamente du langfristig benötigst und wie sie mit anderen Medikamenten, die du eventuell einnimmst, zusammenwirken. **Ausnahme:** In bestimmten Fällen, z. B. wenn du an einem Wochenende entlassen wirst und keine Möglichkeit hast, rechtzeitig ein Rezept zu bekommen, kann das Krankenhaus ein sogenanntes "Entlassrezept" ausstellen. Damit kannst du in der Apotheke eine kleine Menge des Medikaments erhalten, um die Zeit bis zum nächsten Arztbesuch zu überbrücken. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/) oder deiner Krankenkasse.
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