Was sind GOÄ Steigerungsbegründungen?

Antwort

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können ärztliche Leistungen mit einem Steigerungsfaktor abgerechnet werden, der über den einfachen Gebührensatz hinausgeht. Die Steigerung muss jedoch sachlich begründet sein. Hier sind einige gängige Begründungen für die Steigerung des Faktors: 1. **Besondere Schwierigkeit**: Wenn die Behandlung aufgrund der Komplexität des Falles besonders schwierig ist. 2. **Besonderer Zeitaufwand**: Wenn die Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt als üblich. 3. **Besondere Umstände**: Wenn besondere Umstände vorliegen, die eine intensivere Betreuung oder spezielle Maßnahmen erfordern. 4. **Erhöhte Kosten**: Wenn die Behandlung mit erhöhten Kosten verbunden ist, z.B. durch den Einsatz spezieller Materialien oder Geräte. Es ist wichtig, dass die Begründung nachvollziehbar und dokumentiert ist, um im Falle einer Prüfung durch die Kostenträger (z.B. private Krankenversicherungen) Bestand zu haben.

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