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In Deutschland ist Euthanasie – also die gezielte Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch oder aus anderen Gründen – grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Menschen mit Autismus. **Warum ist das so?** 1. **Rechtliche Lage:** Die aktive Sterbehilfe (gezielte Tötung auf Verlangen) ist nach § 216 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das gilt unabhängig von der Diagnose, also auch bei Autismus. 2. **Unterscheidung:** Es gibt verschiedene Formen der Sterbehilfe: - **Aktive Sterbehilfe:** Verboten. - **Beihilfe zum Suizid:** Seit 2020 ist das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Allerdings gibt es strenge Voraussetzungen und laufende Gesetzgebungsverfahren. Die Beihilfe zum Suizid ist aber nicht speziell für Autismus vorgesehen, sondern betrifft schwer und unheilbar Kranke, meist mit erheblichem Leidensdruck. - **Passive Sterbehilfe:** Das Unterlassen oder Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wenn der Patient dies wünscht. 3. **Autismus als Diagnose:** Autismus ist keine tödliche oder unheilbare Krankheit, sondern eine neurologische Entwicklungsvariante. Menschen mit Autismus sind in der Regel nicht lebensbedrohlich erkrankt. Daher gibt es keine rechtliche oder ethische Grundlage, Euthanasie bei Autismus zu erlauben. 4. **Schutz vulnerabler Gruppen:** Das deutsche Recht schützt besonders Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vor Diskriminierung und vor Missbrauch. Die gezielte Tötung von Menschen mit Autismus wäre mit diesen Grundsätzen unvereinbar. **Fazit:** Euthanasie ist in Deutschland bei Autismus nicht erlaubt. Das Verbot dient dem Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus/sterbehilfe/sterbehilfe_node.html).
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