Ja, der Mitbesitzer kann die Herausgabe der Sache nach § 861 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangen, wenn er im Besitz der Sache ist und die Sache unrechtmäßig von einem a... [mehr]
Ja, der Mitbesitzer kann die Herausgabe der Sache nach § 861 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangen, wenn er im Besitz der Sache ist und die Sache unrechtmäßig von einem a... [mehr]
Um den Prozentsatz zu berechnen, teilst du 6.861 durch 81.740 und multiplizierst das Ergebnis mit 100: \( \frac{6.861}{81.740} \times 100 = 8,39 \% \) 6.861 sind also etwa **8,39 %** von 81.740.