Ja, der Mitbesitzer kann die Herausgabe der Sache nach § 861 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verlangen, wenn er im Besitz der Sache ist und die Sache unrechtmäßig von einem a...
Fragen zu Mitbesitzer
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Kann ein Mitbesitzer die Sache nach § 816 I 2 herausverlangen?
Nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB kann Mitbesitzer einer Sache unter bestimmten die Herausgabe der Sache verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er ein Recht auf die Sache hat. In der Regel ist dies...