4 Fragen zu Personenfreizuegigkeit

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Fragen und Antworten zum Thema Personenfreizuegigkeit

Gehört Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden zu 1. Freier Warenverkehr, 2. Personenfreizügigkeit, 3. Dienstleistungsfreiheit oder zu 4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?

Die „Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden“ gehört zum 1. Freien Warenverkehr. Dieser Begriff bezieht sich auf den Handel und die Bewegung von Waren innerhalb der EU ohne Zollsch... [mehr]

Gehört die Bezahlung von Waren aus dem EU-Ausland zum freien Warenverkehr, zur Personenfreizügigkeit oder zum freien Kapital- und Zahlungsverkehr?

„Bezahlung der Ware, die aus dem EU-Ausland geliefert wird“ gehört zum 1. Freien Warenverkehr. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU ermöglicht es, Waren ohne Zollschranken und... [mehr]

Gehört „Pflegekräfte aus Rumänien“ zu 1. Freier Warenverkehr, 2. Personenfreizügigkeit, 3. Dienstleistungsfreiheit oder zu 4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?

„Pflegekräfte aus Rumänien“ gehören zur 2. Personenfreizügigkeit. Diese Regelung ermöglicht es Bürgern der EU, in anderen Mitgliedstaaten zu leben und zu arbe... [mehr]

Gehört „Erntehelfer aus Polen“ zu den vier Freiheiten?

„Erntehelfer aus Polen“ gehört zur 2. Personenfreizügigkeit. Diese Regelung ermöglicht es Personen aus EU-Mitgliedstaaten, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten und dort ih... [mehr]