Gehört Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden zu 1. Freier Warenverkehr, 2. Personenfreizügigkeit, 3. Dienstleistungsfreiheit oder zu 4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?

Antwort

Die „Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden“ gehört zum 1. Freien Warenverkehr. Dieser Begriff bezieht sich auf den Handel und die Bewegung von Waren innerhalb der EU ohne Zollschranken oder andere Handelshemmnisse.

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