Gehört Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden zu 1. Freier Warenverkehr, 2. Personenfreizügigkeit, 3. Dienstleistungsfreiheit oder zu 4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?
Antwort
Die „Smartphone-Bestellung aus den Niederlanden“ gehört zum 1. Freien Warenverkehr. Dieser Begriff bezieht sich auf den Handel und die Bewegung von Waren innerhalb der EU ohne Zollschranken oder andere Handelshemmnisse.