Gehört die Bezahlung von Waren aus dem EU-Ausland zum freien Warenverkehr, zur Personenfreizügigkeit oder zum freien Kapital- und Zahlungsverkehr?

Antwort

„Bezahlung der Ware, die aus dem EU-Ausland geliefert wird“ gehört zum 1. Freien Warenverkehr. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU ermöglicht es, Waren ohne Zollschranken und mit minimalen Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten zu handeln.

Kategorie: Warenverkehr Tags: Waren Bezahlung EU
Frage stellen und sofort Antwort erhalten