Gehört „Pflegekräfte aus Rumänien“ zu 1. Freier Warenverkehr, 2. Personenfreizügigkeit, 3. Dienstleistungsfreiheit oder zu 4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?

Antwort

„Pflegekräfte aus Rumänien“ gehören zur 2. Personenfreizügigkeit. Diese Regelung ermöglicht es Bürgern der EU, in anderen Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten.

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