Wenn bei einer Überweisung der Name des Kontoinhabers nicht mit dem Namen übereinstimmt, der beim Empfängerkonto hinterlegt ist, kommt es in der Regel trotzdem zur Ausführung der &... [mehr]
Ab dem 5. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr das sogenannte „Name Matching“ (Empfängernamensabgleich) verpflichtend eingeführt. Das bedeutet: Bei einer Überweisung im SEPA-Raum wird die Bank des Zahlungsempfängers prüfen, ob der angegebene Name mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Stimmt der Name nicht oder nur teilweise überein, kann Folgendes passieren: - **Warnhinweis:** Die Bank des Auftraggebers informiert dich, dass der Name nicht (vollständig) mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Du erhältst einen Hinweis und kannst die Überweisung ggf. noch abbrechen. - **Ablehnung der Überweisung:** Bei deutlichen Abweichungen kann die Überweisung abgelehnt werden. - **Verzögerung:** Die Überweisung kann sich verzögern, bis die Unstimmigkeit geklärt ist. Das Ziel ist, Betrug und Fehlüberweisungen zu verhindern. Es ist daher ab diesem Zeitpunkt besonders wichtig, den Namen des Empfängers korrekt und vollständig anzugeben. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbank](https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/empfaengername-wird-abgefragt-929452) oder bei deiner Hausbank.
Wenn bei einer Überweisung der Name des Kontoinhabers nicht mit dem Namen übereinstimmt, der beim Empfängerkonto hinterlegt ist, kommt es in der Regel trotzdem zur Ausführung der &... [mehr]