Seit wann gilt die EU-Verordnung zur zwingend korrekten Angabe des Empfängers bei Überweisungen?

Antwort

Die EU-Verordnung, die die zwingend korrekte Angabe des Empfängers (Name und Kontonummer/IBAN) bei Überweisungen regelt, ist die **Verordnung (EU) 2015/847** des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers. Diese Verordnung ist am **26. Juni 2017** in Kraft getreten. Sie verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, bei Überweisungen sowohl die Angaben zum Auftraggeber als auch zum Empfänger korrekt und vollständig zu übermitteln. Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Weitere Informationen findest du hier: [Verordnung (EU) 2015/847](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R0847)

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