Überweisung einer steuerlich anerkannten Spende an das Deutsche Rote Kreuz am 15. März: Kosten oder neutrale Aufwendungen?

Antwort

Die Überweisung einer steuerlich als Aufwand anerkannten Spende an das Deutsche Rote Kreuz am 15. März wird in der Regel als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung des Monats März erfasst. Spenden sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Daher zählen sie zu den Kosten und nicht zu neutralen Aufwendungen.

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