Worin besteht der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz?

Antwort

Der Hauptunterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz liegt in den betroffenen Personengruppen und den Abläufen des Verfahrens: 1. **Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)**: - **Zielgruppe**: Natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, oder ehemals Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). - **Verfahren**: Das Verfahren beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Scheitert dieser, folgt das gerichtliche Insolvenzverfahren, das in der Regel einfacher und weniger komplex ist als bei der Regelinsolvenz. - **Dauer**: Die Restschuldbefreiung kann nach drei Jahren erlangt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 2. **Regelinsolvenz**: - **Zielgruppe**: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie ehemals Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen. - **Verfahren**: Das Verfahren ist komplexer und umfasst eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse, die Erstellung eines Insolvenzplans und die Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter. - **Dauer**: Die Dauer des Verfahrens kann variieren und ist oft länger und aufwendiger als bei der Privatinsolvenz. Beide Verfahren zielen darauf ab, überschuldeten Personen oder Unternehmen eine Möglichkeit zu bieten, sich von ihren Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

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