Nach einer erneuten Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) dauert es in der Regel mehrere Jahre, bis man wieder als kreditwürdig gilt. Die wichtigsten Faktoren sind: **1. Dauer der Insolvenz:** Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel 3 Jahre (seit 2021, vorher bis zu 6 Jahre), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. **2. SCHUFA-Eintrag:** Die Privatinsolvenz wird nach Abschluss des Verfahrens (Restschuldbefreiung) noch 3 Jahre in der SCHUFA gespeichert. Erst danach wird der Eintrag gelöscht. **3. Kreditwürdigkeit:** Erst nach Löschung des SCHUFA-Eintrags – also etwa 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung – verbessert sich die Kreditwürdigkeit deutlich. Banken und andere Kreditgeber sehen dann keine Hinweise mehr auf die Insolvenz. **Zusammengefasst:** Nach einer erneuten Privatinsolvenz bist du frühestens etwa 6 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (3 Jahre Verfahren + 3 Jahre SCHUFA-Speicherung) wieder voll kreditwürdig. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, da Banken eigene Kriterien anwenden. **Weitere Informationen:** - [SCHUFA: Was passiert nach der Restschuldbefreiung?](https://www.schufa.de/privatpersonen/faq/faq-restschuldbefreiung/) - [Bundesministerium der Justiz: Verbraucherinsolvenzverfahren](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/insolvenzrecht/verbraucherinsolvenz_node.html) Jede erneute Insolvenz kann die Kreditwürdigkeit zusätzlich negativ beeinflussen, da Banken auch auf die Häufigkeit solcher Verfahren achten.