Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]
Private Veräußerungsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen Privatpersonen Wirtschaftsgüter des Privatvermögens veräußern. Diese Geschäfte unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen, insbesondere in Deutschland nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Typische Beispiele für private Veräußerungsgeschäfte sind: 1. **Verkauf von Immobilien**: Wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. 2. **Verkauf von Wertpapieren**: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren, die innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft werden, können ebenfalls steuerpflichtig sein. 3. **Verkauf von anderen Wirtschaftsgütern**: Dazu gehören z.B. Kunstwerke, Edelmetalle oder Sammlerstücke, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft werden. Die Besteuerung erfolgt nur, wenn innerhalb der genannten Fristen ein Gewinn erzielt wird. Verluste aus solchen Geschäften können unter bestimmten Bedingungen mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]