Nein, bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer für ein Aktiendepot wird nicht die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Entscheidend ist ausschließlich der tatsächli... [mehr]
Wenn du mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilst, die in der Summe den gesetzlichen Freibetrag überschreiten, kann es zu einer Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags kommen. Der Sparer-Pauschbetrag liegt derzeit bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Wenn der Gesamtbetrag der Freistellungsaufträge über diesen Grenzen liegt, wird die Bank, die den überschrittenen Betrag verwaltet, keine Steuerfreistellung mehr gewähren und die Kapitalerträge entsprechend versteuern. Es ist wichtig, die Freistellungsaufträge so zu verteilen, dass der Gesamtbetrag den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.
Nein, bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer für ein Aktiendepot wird nicht die Wertentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Entscheidend ist ausschließlich der tatsächli... [mehr]
Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Deutschland beträgt grundsätzlich 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Hinzu kommen der... [mehr]
Die Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus einem Aktiendepot wird in Deutschland grundsätzlich **sofort bei Entstehung des Ertrags** fällig. Das bedeutet: - **Bei Dividenden**: Die Steuer wird... [mehr]
Weltweit gibt es nur sehr wenige Banken, die von den großen Ratingagenturen (wie Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch) ein AAA-Rating erhalten. Ein AAA-Rating steht für die... [mehr]
Den Freistellungsauftrag solltest du bei der Bank stellen, bei der du die höchsten Zinserträge erwartest. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass auf Zinserträge bis zur Hö... [mehr]
Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (wie Zinsen) beträgt pro Person maximal 1.000 € pro Jahr (bei Ehepaaren 2.000 €). Damit kannst du Kapitalerträge bis zu dieser... [mehr]