Kann eine Person mit Grundsicherung einen ETF-Sparplan eröffnen?

Antwort

Ja, eine Person mit Grundsicherung kann grundsätzlich einen ETF-Sparplan eröffnen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Einkommensgrenzen**: Die Grundsicherung ist darauf ausgelegt, den Lebensunterhalt zu sichern. Zusätzliche Einkünfte aus einem ETF-Sparplan könnten die Grundsicherung beeinflussen, da sie als Einkommen angerechnet werden könnten. 2. **Vermögensgrenzen**: Es gibt auch Vermögensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben. Das Vermögen aus einem ETF-Sparplan könnte ebenfalls angerechnet werden. 3. **Beratung**: Es ist ratsam, sich vor der Eröffnung eines Sparplans bei einem Sozialberater oder einer entsprechenden Stelle zu informieren, um die individuellen Auswirkungen auf die Grundsicherung zu klären. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Bestimmungen zu beachten, die für die eigene Situation gelten.

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