Wie erstellt man eine Flohmarkt-Rechnung?

Antwort

Für Verkäufe auf einem Flohmarkt ist in der Regel keine klassische Rechnung wie im Geschäftsleben erforderlich, da es sich meist um private Verkäufe handelt. Falls du dennoch eine Quittung oder Rechnung ausstellen möchtest (z.B. auf Wunsch des Käufers oder bei gewerblichen Verkäufen), kannst du dich an folgendem Muster orientieren: **Für private Verkäufer:** Eine einfache Quittung reicht aus. Sie sollte folgende Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Verkäufers (optional bei Privatverkauf) - Name des Käufers (optional) - Datum des Verkaufs - Beschreibung des verkauften Gegenstands - Verkaufspreis - Unterschrift des Verkäufers **Beispiel:** ``` Quittung Hiermit bestätige ich, dass ich von [Name Käufer] am [Datum] folgende Ware verkauft habe: [Beschreibung des Gegenstands, z.B. "Kinderfahrrad, Marke XY, gebraucht"] Verkaufspreis: [Betrag] € [Unterschrift Verkäufer] ``` **Für gewerbliche Verkäufer:** Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung (§ 14 UStG). Die Rechnung muss enthalten: - Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer - Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Verkäufers - Ausstellungsdatum - Rechnungsnummer - Menge und Art der gelieferten Gegenstände - Netto-Betrag, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag - Brutto-Betrag **Weitere Hinweise:** - Bei Privatverkäufen auf Flohmärkten besteht keine Pflicht zur Rechnungserstellung. - Bei gewerblichen Verkäufen ist eine Rechnung Pflicht, insbesondere wenn der Käufer eine verlangt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder dem [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/). **Tipp:** Für private Verkäufe reicht meist eine handschriftliche Quittung. Bei Unsicherheiten, ob du als privat oder gewerblich giltst, empfiehlt sich eine Beratung durch die IHK oder einen Steuerberater.

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