Darf man bei Speditionsrechnungen die Kapitalbereitstellungsgebühr innerhalb einer Frist abziehen?

Antwort vom

Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vornehmen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Eine Kapitalbereitstellungsgebühr ist keine gesetzlich vorgesehene Position, die du als Rechnungsempfänger eigenmächtig abziehen kannst. Falls im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Spedition ausdrücklich geregelt ist, dass eine solche Gebühr abgezogen werden darf, ist dies möglich – andernfalls nicht. Einseitige Abzüge, auch innerhalb einer bestimmten Frist, können zu Zahlungsverzug führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifel empfiehlt es sich, vorab mit der Spedition Rücksprache zu halten und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesvereinigung Logistik (BVL)](https://www.bvl.de/) oder beim [Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV)](https://www.dslv.org/).

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