Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse, sondern der umsatzsteuerliche Leistungsort: Wurde deine Leistung in China erbracht oder liegt der Leistungsort nach den UStG-Regeln in China, stellst du di...
Verwendet man auf Rechnungen Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Umsatzsteuer (USt.)?
Antwort vomAuf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ istgangssprachlich und wird im Gesetz nicht verwendet. Auf der Rechnung steht also zum Beispiel: „zzgl. 19 % Umsatzsteuer“ oder „inkl. 7 % USt.“ Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/umsatzsteuer.html).
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