Die Abholung falsch gelieferter Teile ist in der Regel keine eigene innergemeinschaftliche Lieferung, sondern eher eine Nebenleistung zur ursprünglichen Lieferung oder eine sonstige Leistung &nda...
Verwendet man auf Rechnungen Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Umsatzsteuer (USt.)?
Antwort vomAuf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ istgangssprachlich und wird im Gesetz nicht verwendet. Auf der Rechnung steht also zum Beispiel: „zzgl. 19 % Umsatzsteuer“ oder „inkl. 7 % USt.“ Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/umsatzsteuer.html).