Verwendet man auf Rechnungen Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Umsatzsteuer (USt.)?

Antwort

Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ istgangssprachlich und wird im Gesetz nicht verwendet. Auf der Rechnung steht also zum Beispiel: „zzgl. 19 % Umsatzsteuer“ oder „inkl. 7 % USt.“ Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/umsatzsteuer.html).

Kategorie: Finanzen Tags: MwSt. USt. Rechnung
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