Wie stelle ich eine Rechnung, wenn die Leistung in China erbracht wurde, der Lieferort in China liegt und die Rechnungsadresse in Deutschland ist?

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**Wenn die Leistung tatsächlich in China erbracht und dort auch verbraucht wurde, stellst du die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse in Deutschland, sondern wo der Leistungsort nach Umsatzsteuerrecht liegt.** ## Worauf es ankommt Die deutsche Rechnungsadresse allein macht die Leistung nicht automatisch in Deutschland steuerpflichtig. Entscheidend sind vor allem diese Punkte: - **Wer ist dein Kunde?** Unternehmer oder Privatkunde - **Welche Leistung war es genau?** Zum Beispiel Beratung, Montage, Event, Schulung, Reparatur, Vermittlung. - **Wo liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort?** Der kann je nach Leistungsart in Deutschland, China oder ausnahmsweise an einem ganz anderen Ort liegen. Gerade der Satz „Leistung wurde in China erbracht“ reicht **allein noch nicht**. Bei vielen Leistungen zählt steuerlich **nicht der Ort der Ausführung**, sondern eine Sonderregel zum Leistungsort. ## Der praktische Regelfall Bei **B2B-Leistungen** an ein Unternehmen gilt häufig: - Leistungsort ist dort, **wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt** - Hat dein Kunde also sein Unternehmen in **Deutschland**, kann die Leistung **trotz Ausführung in China** in Deutschland steuerbar sein Dann wäre eine Rechnung **nicht einfach automatisch netto** richtig. Anders kann es sein bei Leistungen, die an einen **konkreten Ort gebunden** sind, zum Beispiel: - Arbeiten an einem Grundstück - bestimmte Veranstaltungsleistungen - Restaurantleistungen - kurzfristige Vermietung - teils auch Montage- oder Reparaturleistungen vor Ort Dann kann der Leistungsort tatsächlich **in China** liegen. ## Was du typischerweise auf die Rechnung schreibst ### Falls der Leistungsort in China liegt Dann meist: - **ohne deutsche Umsatzsteuer** - mit einem Hinweis wie: **„Nicht im Inland steuerbare Leistung.“** Je nach Fall kann auch ein präziserer Vermerk sinnvoll sein, etwa sinngemäß, dass der **Leistungsort in China** liegt. ### Falls der Leistungsort in Deutschland liegt Dann kommt es darauf an, ob: - du deutsche Umsatzsteuer ausweisen musst oder - ein Reverse-Charge-Fall vorliegt Das hängt wieder von der genauen Leistung und der Unternehmereigenschaft des Kunden ab. ## Der wichtigste Unterschied, den viele übersehen **„Lieferort“ und „Leistungsort“ sind nicht dasselbe.** Wenn du eine **Dienstleistung** abrechnest, ist der Begriff **Lieferort** meist schon der falsche Ansatz. Dann geht es um den **Leistungsort**. Das ist in der Praxis der häufigste Fehler: Man schaut auf die Rechnungsadresse oder auf das Land der Durchführung und übersieht die eigentliche umsatzsteuerliche Regel. ## So gehst du sinnvoll vor Für die Rechnung brauchst du mindestens diese Angaben sauber geklärt: 1. **Handelt es sich um eine Ware oder eine Dienstleistung?** 2. **Ist der Kunde Unternehmer oder Privatperson?** 3. **Welche konkrete Leistung wurde erbracht?** 4. **Gab es die Leistung ortsgebunden in China oder nur allgemein für einen deutschen Kunden?** ## Klare Empfehlung **Mit deinen Angaben lässt sich die Rechnung noch nicht rechtssicher formulieren, weil die Art der Leistung der entscheidende Punkt ist.** Wenn es eine Dienstleistung war, ist „Rechnungsadresse Deutschland, Leistung in China“ steuerlich oft **nicht ausreichend**, um einfach netto zu fakturieren. Für die formale Einordnung ist die Übersicht zum [Leistungsort bei sonstigen Leistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html) im UStG der zentrale Ausgangspunkt. Wenn du den Fall mit einem Steuerberater abstimmen willst, ist genau diese Frage entscheidend: **Welche konkrete Leistung nach § 3a UStG lag vor?**

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