Ja. Die Kosten eines einzelnen geführten Gesprächs sollten idealerweise direkt nach Abschluss des Gesprächs in der Gesprächsübersicht oder im zugehörigen Abrechnungsberei...
Ist die Rechnung für die Abholung falsch gelieferter Teile eine EU-Lieferung oder eine EU-Leistung?
Antwort vom**Die Abholung falsch gelieferter Teile ist in der Regel keine eigene innergemeinschaftliche Lieferung, sondern eher eine Nebenleistung zur ursprünglichen Lieferung oder eine sonstige Leistung – entscheidend ist, ob dafür überhaupt separat etwas berechnet werden darf und was genau auf der Rechnung steht.** Wenn es um die **reine Rückholung oder Abholung** von falsch gelieferten Teilen geht, liegt normalerweise **keine EU-Lieferung** vor, weil du dabei keine Ware an den Kunden verkaufst. Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt voraus, dass eine Ware **gegen Entgelt an einen Abnehmer in einem anderen EU-Staat geliefert** wird. Die bloße Abholung einer Falschlieferung erfüllt das nicht. ## Was das praktisch bedeutet Wird nur die **Transport- oder Abholleistung** berechnet, ist das eher eine **sonstige Leistung**. Umsatzsteuerlich kommt es dann darauf an, **wer Leistungsempfänger ist**: - **B2B**: Ort der Leistung meist beim Empfänger - **B2C**: je nach Art der Leistung andere Regeln, bei Transportleistungen teils Sonderregeln Entscheidend ist aber zuerst etwas anderes: **Bei einer Falschlieferung ist die Abholung oft Teil der Mängelbeseitigung bzw. Vertragskorrektur.** Dann sollte das häufig **gar nicht als neue, eigenständige EU-Leistung fakturiert** werden, sondern über **Storno, Gutschrift oder Rechnungskorrektur** zur ursprünglichen Lieferung laufen. ## Der wichtige Unterschied - **EU-Lieferung** = du lieferst Ware in einen anderen EU-Staat - **EU-Leistung** = du erbringst eine Dienstleistung an einen Empfänger im EU-Ausland - **Abholung einer Falschlieferung** = meist weder neue Warenlieferung noch „klassischer Verkauf“, sondern eher **Korrekturfall** oder **Transport-Nebenleistung** ## Was meist richtig ist Wenn die Teile **versehentlich falsch geliefert** wurden und nun **zurückgeholt** werden, ist die sauberste Einordnung meistens: 1. **ursprüngliche Rechnung berichtigen** 2. **Rücksendung/Abholung als Korrektur des Lieferfehlers behandeln** 3. nur wenn vertraglich separat geschuldet: **Abholkosten als sonstige Leistung** prüfen Der häufigste Fehler ist, aus so einer Abholung künstlich eine **„EU-Lieferung“** zu machen. Das ist normalerweise falsch. ## Praktische Faustregel Steht auf der Rechnung nur etwas wie **„Abholung falsch gelieferter Teile“**, dann spricht das **eher für eine sonstige Leistung bzw. Kostenweiterberechnung**, nicht für eine innergemeinschaftliche Lieferung. Rechtlich sauber lässt sich das aber nur mit den Eckdaten beurteilen: - Wer stellt wem die Rechnung - Unternehmer oder Privatkunde - Welches Land bei Absender und Empfänger - Wird nur Transport berechnet oder auch Ware - Ist es eine Korrektur der Falschlieferung oder ein neuer Auftrag Für die umsatzsteuerliche Einordnung ist genau dieser Unterschied entscheidend.
Verwandte Fragen
Wie lautet die Bankverbindung von Zalando zur Rechnungszahlung?
Die Bankverbindung von Zalando für Rechnungszahlungen ist laut offiziellem Impressum: Empfänger: Zalando Payments GmbH IBAN: DE86 2107 0020 0123 0101 01 BIC: DEUTDEHH210 Bank: Deutsche B...
Wie bezahle ich eine Rechnung mit meiner Revolut Debitkarte?
Mit einer Revolut Debitkarte kannst du eine Rechnung nur dann direkt bezahlen, wenn der Rechnungsaussteller Kartenzahlung akzeptiert. Möglichkeiten: 1. Online bezahlen Auf der Website des Anb...