Wenn die Leistung tatsächlich in China erbracht und dort auch verbraucht wurde, stellst du die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse in...
Leistungsort China, Rechnungsadresse Deutschland: Wie stelle ich die Rechnung aus?
Antwort vom**Entscheidend ist nicht die Rechnungsadresse, sondern der umsatzsteuerliche Leistungsort: Wurde deine Leistung in China erbracht oder liegt der Leistungsort nach den UStG-Regeln in China, stellst du die Rechnung in Deutschland in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer aus.** ([ihk.de](https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/international/steuern-im-aussenwirtschaftsverkehr/steuern-drittlaender/besteuerung-von-dienstleistungen-an-unternehmenskunden-im-dritt-2539618)) ## Was auf die Rechnung gehört Wenn der Umsatz **nicht in Deutschland steuerbar** ist, schreibst du grundsätzlich eine **Netto-Rechnung**. Wichtig sind die normalen Pflichtangaben wie Name/Anschrift, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und fortlaufende Rechnungsnummer. Zusätzlich gehört ein klarer Hinweis drauf, zum Beispiel: **„Nicht im Inland steuerbarer Umsatz – Leistungsort China.“** Die Rechnungsadresse in Deutschland ändert daran nichts. ([ihk.de](https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/international/steuern-im-aussenwirtschaftsverkehr/steuern-drittlaender/besteuerung-von-dienstleistungen-an-unternehmenskunden-im-dritt-2539618)) ## Der entscheidende Punkt: Wer ist dein Kunde und welche Leistung war es Hier liegt der häufigste Fehler: **„Leistung in China erbracht“ reicht allein noch nicht immer aus.** Bei vielen **sonstigen Leistungen an Unternehmer** liegt der Leistungsort dort, wo der **Leistungsempfänger** sitzt oder seine maßgebliche Betriebsstätte hat. Bei Leistungen an eine Betriebsstätte ist diese Betriebsstätte entscheidend. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen der Ort der **tatsächlichen Ausführung** maßgeblich ist. ([ihk.de](https://www.ihk.de/nordwestfalen/international/entwurf-aussenhandel-zoll/umsatzsteuer-grenzueberschreitende-lieferungen/bestimmung-des-orts-der-sonstigen-leistung-6638756)) Konkret heißt das: - **B2B, Kunde ist Unternehmer in China:** meist **ohne deutsche USt** - **B2B, deutscher Kunde mit deutscher Hauptniederlassung**, aber Leistung nicht an die China-Betriebsstätte: oft **doch Deutschland relevant** - **Leistung an eine chinesische Betriebsstätte des deutschen Kunden:** eher **Leistungsort China** - **Bestimmte Ausnahmen** wie Veranstaltungsleistungen, Arbeiten an Gegenständen, Restaurationsleistungen etc. können eigene Ortsregeln haben. ([ihk.de](https://www.ihk.de/nordwestfalen/international/entwurf-aussenhandel-zoll/umsatzsteuer-grenzueberschreitende-lieferungen/bestimmung-des-orts-der-sonstigen-leistung-6638756)) ## Praktisch richtig vorgehen Für deine Rechnung ist deshalb diese Formulierung meistens passend, **wenn der Leistungsort tatsächlich China ist**: - Rechnungsbetrag **netto** - **keine deutsche Umsatzsteuer** - Hinweis: **„Leistungsort China, in Deutschland nicht steuerbar.“** Der praktische Unterschied ist wichtig: **Die deutsche Rechnungsadresse ist steuerlich fast bedeutungslos, wenn die Leistung einer chinesischen Betriebsstätte oder einem chinesischen Unternehmer zuzuordnen ist.** Genau daran scheitern viele Rechnungen. ([ihk.de](https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/international/steuern-im-aussenwirtschaftsverkehr/steuern-drittlaender/besteuerung-von-dienstleistungen-an-unternehmenskunden-im-dritt-2539618)) ## Was du prüfen musst Bevor du die Rechnung schreibst, müssen 3 Punkte sauber geklärt sein: 1. **Lieferung oder sonstige Leistung?** 2. **Unternehmer oder Privatkunde?** 3. **An wen genau wurde geleistet: deutsche Zentrale oder chinesische Betriebsstätte?** ([ihk.de](https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer/ort-der-sonstigen-leistung-3308708)) Wenn diese Zuordnung falsch ist, ist nicht nur die Rechnung falsch, sondern oft auch die Umsatzsteuervoranmeldung. **Kurz gesagt: Ist der Leistungsort China, schreibst du netto ohne deutsche Umsatzsteuer und vermerkst „Leistungsort China / nicht in Deutschland steuerbar“. Die deutsche Rechnungsadresse allein führt nicht zu deutscher Umsatzsteuer.** ([ihk.de](https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/international/steuern-im-aussenwirtschaftsverkehr/steuern-drittlaender/besteuerung-von-dienstleistungen-an-unternehmenskunden-im-dritt-2539618))
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