Wie buche ich Schrotterlöse mit 19 % Umsatzsteuer?

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**Schrotterlöse mit 19 % Umsatzsteuer buchst du als normalen Verkaufserlös: netto auf ein Erlöskonto, 19 % auf Umsatzsteuer und den Bruttobetrag auf Bank oder Kasse. Entscheidend ist aber zuerst, ob in deinem Fall wirklich 19 % Umsatzsteuer gilt – bei Schrott greift je nach Geschäft oft das Reverse-Charge-Verfahren statt einer normalen USt-Ausweisung.** ## Der entscheidende Punkt Wenn du Schrott verkaufst, gibt es **nicht automatisch** eine Rechnung mit offen ausgewiesenen 19 % Umsatzsteuer. Bei bestimmten Lieferungen von Metallschrott kann **der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden**. Dann stellst du **eine Netto-Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer** aus, mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Für die Buchung macht das einen großen Unterschied. Wenn in deinem Fall aber **tatsächlich eine normale Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer** korrekt ist, dann ist die Buchung einfach. ## So buchst du bei normaler 19-%-Umsatzsteuer Beispiel: - Nettoerlös: 1.000 € - Umsatzsteuer 19 %: 190 € - Zahlungseingang: 1.190 € **Buchungssatz:** `Bank 1.190 € an Erlöse aus Anlagenabgang/sonstige betriebliche Erträge 1.000 € und Umsatzsteuer 190 €` In vielen Buchhaltungen läuft das praktisch über ein Konto für: - **sonstige betriebliche Erträge** - oder ein spezielles **Schrotterlöse-/Verkaufserlöskonto** - bei Verkauf aus dem Anlagevermögen ggf. über **Anlagenabgang** Welches Erlöskonto richtig ist, hängt davon ab, **woher der Schrott stammt**: - **laufender Produktionsabfall** → meist sonstige betriebliche Erträge oder spezielles Erlöskonto - **verkaufte alte Maschinen/Metallteile aus dem Anlagevermögen** → eher Buchung im Zusammenhang mit Anlagenabgang ## Praktisch wichtig: Herkunft des Schrotts entscheidet mit Der häufigste Fehler ist, **jeden Schrottverkauf gleich zu buchen**. Ein paar typische Fälle: - **Produktionsschrott**: Erlös aus dem laufenden Betrieb - **Altmetall aus Demontage**: oft sonstiger betrieblicher Ertrag - **verkaufte Anlagegüter zum Verschrotten**: nicht einfach nur als Schrotterlös buchen, sondern zusammen mit dem Abgang des Wirtschaftsguts Das ist wichtig, weil sonst zwar die Umsatzsteuer stimmen kann, **der betriebliche Ertrag aber auf dem falschen Konto landet**. ## Wenn Reverse Charge gilt Dann buchst du **keine 19 % Umsatzsteuer als normale Ausgangsumsatzsteuer auf deiner Rechnung**. Dann läuft es sinngemäß so: - Forderung/Bank an Erlös - **ohne** Umsatzsteuer-Ausweis in der Ausgangsrechnung Der Hinweis auf der Rechnung muss dann zum Übergang der Steuerschuld passen. Maßgeblich ist die Regelung zum **Übergang der Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Metalllieferungen** im [Umsatzsteuergesetz § 13b](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html). Auch das [BMF-Schreiben zu § 13b UStG](https://www.bundesfinanzministerium.de) ist dafür in der Praxis relevant. ## Klare Empfehlung Wenn dein Schrott an einen gewerblichen Schrotthändler oder Metallverwerter geht, ist die wichtigste Prüfung **nicht der Buchungssatz**, sondern **ob überhaupt offene 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf**. **Nur wenn die Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer steuerlich korrekt ist, buchst du: Bank/Kasse/Forderung an Erlös netto und Umsatzsteuer 19 %.**

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