Kann ich mit ELSTER meine Steuererklärung mit meiner Frau machen, wenn ich zusätzlich mit meinem Bruder eine Wohnung habe?

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**Ja – aber nicht in einer einzigen gemeinsamen Elster-Erklärung für alle drei.** Mit deiner Frau kannst du eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben, **dein Bruder gehört steuerlich nicht in diese gemeinsame Erklärung als Mit-Erklärender**; eine Wohnung mit deinem Bruder kannst du nur **inhaltlich angeben**, wenn sie steuerlich relevant ist. ## Was zusammen geht – und was nicht **Du und deine Frau** könnt bei ELSTER eine **Zusammenveranlagung** machen, wenn ihr die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dann gebt ihr **eine gemeinsame Einkommensteuererklärung** ab. **Du und dein Bruder** könnt dagegen **keine gemeinsame Einkommensteuererklärung** abgeben, nur weil ihr zusammen eine Wohnung habt. Geschwister werden bei der Einkommensteuer nicht gemeinsam veranlagt. ## Entscheidend ist: Welche Rolle spielt die Wohnung Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: **1. Die Wohnung ist selbst genutzt** Dann wird sie in der Einkommensteuer meist **gar nicht besonders relevant**, außer es gibt Sonderfälle, etwa haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Dass dein Bruder Miteigentümer oder Mitbewohner ist, macht daraus keine gemeinsame Steuererklärung. **2. Die Wohnung ist vermietet** Dann wird es steuerlich relevant. Wenn du und dein Bruder gemeinsam Eigentümer seid und Mieteinnahmen erzielt, muss **jeder seinen Anteil** an Einnahmen und Kosten in **seiner eigenen Steuererklärung** angeben. Du würdest also in deiner ELSTER-Erklärung deinen Anteil erfassen; dein Bruder macht das in seiner eigenen. **3. Die Wohnung betrifft doppelte Haushaltsführung oder Unterkunftskosten** Dann kommt es darauf an, **wer die Kosten tatsächlich trägt** und auf wen Verträge laufen. Auch hier gilt: Dein Bruder wird nicht Teil deiner gemeinsamen Erklärung mit deiner Frau, sondern die Angaben werden der jeweils betroffenen Person zugeordnet. ## Praktisch heißt das für dich **Eine ELSTER-Erklärung mit deiner Frau: ja.** **Eine zusätzliche gemeinsame Erklärung mit deinem Bruder: nein.** Wenn die Wohnung mit deinem Bruder steuerlich relevant ist, gibst du **nur deinen Anteil** in eurer gemeinsamen Erklärung mit deiner Frau an. Dein Bruder muss **seinen Anteil separat** in seiner eigenen Erklärung erklären. ## Der häufigste Denkfehler **Gemeinsames Eigentum ist nicht dasselbe wie gemeinsame Veranlagung.** Für die Steuer zählt nicht nur, wem etwas gehört, sondern **wer steuerpflichtig ist und mit wem überhaupt eine gemeinsame Veranlagung gesetzlich möglich ist**. Das ist bei Ehepartnern möglich, bei Geschwistern nicht.

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