Für eine typische Einkommensteuererklärung braucht ein Bürger in Deutschland statistisch knapp 4 Stunden. Das ist der belastbarste offizielle Durchschnitt für eine „normale&l...
Können Verheiratete getrennte Steuererklärungen abgeben und trotzdem Ehegattensplitting erhalten?
Antwort vom**Ja – in Deutschland könnt ihr trotz Ehe grundsätzlich getrennte Steuererklärungen abgeben, aber das Ehegatten‑Splitting gibt es nur bei der Zusammenveranlagung.** Wenn ihr **Einzelveranlagung** wählt, wird jeder von euch steuerlich separat behandelt. Dann **entfällt der Splittingtarif**. Das ist der entscheidende Punkt: **Getrennte Erklärungen ja, Splitting nein.** ## Was praktisch möglich ist Ihr könnt beide jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben und trotzdem **Zusammenveranlagung** beantragen. Dann werden die Angaben zwar oft getrennt erfasst, steuerlich aber gemeinsam veranlagt. Genau dabei wird der **Splittingtarif** angewendet. Das regelt das [Bundesfinanzministerium zur Veranlagung von Ehegatten](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/Z/002_Zusammenveranlagung.html). Wählt ihr dagegen die **Einzelveranlagung von Ehegatten**, bekommt jeder einen eigenen Steuerbescheid, aber **ohne Splittingvorteil**. Die gesetzliche Grundlage steht in [§ 26b EStG zur Zusammenveranlagung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26b.html). ## Wann sich was lohnt Der Splittingvorteil lohnt sich vor allem, wenn eure Einkommen **deutlich unterschiedlich hoch** sind. Verdient ihr ungefähr gleich viel, ist der Vorteil oft klein oder gar nicht vorhanden. Ein typischer Sonderfall: Wenn einer von euch **außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder bestimmte Abzüge** besser allein nutzen kann, kann eine Einzelveranlagung im Ausnahmefall günstiger sein – **trotz wegfallendem Splitting**. Genau das wird in vielen Standardantworten zu pauschal übersehen. ## Kurz gesagt **Eigene Erklärungen sind möglich – aber den Splittingtarif bekommt ihr nur, wenn ihr steuerlich die Zusammenveranlagung wählt.**
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