Ja – in Deutschland könnt ihr trotz Ehe grundsätzlich getrennte Steuererklärungen abgeben, aber das Ehegatten‑Splitting gibt es nur bei der Zusammenveranlagung. Wenn ihr Einzelve...
Kann ich als Mieter die Grundsteuer in der Steuererklärung absetzen?
Antwort vom**Nein. Als Mieter kannst du die Grundsteuer selbst in der Steuererklärung grundsätzlich nicht absetzen, auch wenn sie über die Nebenkosten auf dich umgelegt wird. Absetzbar sind für Mieter nur bestimmte Nebenkosten wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen – die Grundsteuer gehört nicht dazu.** ([vlh.de](https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/was-mieter-von-der-steuer-absetzen-koennen.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Die Grundsteuer ist zwar eine **umlagefähige Betriebskostenposition** und darf in Deutschland nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden. Steuerlich begünstigt sind für Mieter aber nur Kosten für **konkrete Arbeiten** im Haushalt oder am Grundstück, etwa Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Schornsteinfeger. Die Grundsteuer ist dagegen nur eine öffentliche Abgabe, keine begünstigte Arbeitsleistung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BetrKV.pdf)) ## Was du stattdessen ansetzen kannst Wenn es um deine Nebenkostenabrechnung geht, sind typischerweise diese Posten interessant: - Hausmeister - Treppenhausreinigung - Gartenpflege - Winterdienst - Schornsteinfeger - bestimmte Handwerkerleistungen Wichtig ist, dass diese Positionen in der Nebenkostenabrechnung **sauber ausgewiesen** sind. Arbeitskosten müssen erkennbar sein; reine Materialkosten sind nicht begünstigt. ([vlh.de](https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/was-mieter-von-der-steuer-absetzen-koennen.html)) ## Praktische Konsequenz Der häufigste Fehler ist, die gesamte Nebenkostenabrechnung gedanklich als „absetzbar“ zu behandeln. Genau das ist falsch: **Die Grundsteuer zahlst du als Mieter zwar wirtschaftlich mit, steuerlich bringt sie dir aber keinen eigenen Abzug.** Wenn du Steuern sparen willst, lohnt sich der Blick auf die aufgeschlüsselten Dienstleistungs- und Handwerkerposten in der Jahresabrechnung. ([vlh.de](https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/was-mieter-von-der-steuer-absetzen-koennen.html)) Ein Sonderfall gilt nur für **Vermieter**: Wer selbst vermietet, kann die Grundsteuer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten ansetzen. Das hilft dem normalen Wohnungsmieter aber nicht. ([vlh.de](https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/was-ein-vermieter-von-der-steuer-absetzen-kann.html))
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