Muss ein Ehepartner beim Tod des anderen Erbschaftssteuer auf den Nachlass zahlen?

Antwort

Ja, wenn ein Ehepartner stirbt, muss der überlebende Ehepartner grundsätzlich Erbschaftssteuer auf den Nachlass zahlen. Allerdings gibt es in Deutschland für Ehegatten einen sehr hohen Freibetrag von 500.000 Euro (§ 16 ErbStG). Das bedeutet: Nur wenn der Wert des geerbten Vermögens diesen Freibetrag übersteigt, fällt Erbschaftssteuer an. Zusätzlich gibt es weitere Vergünstigungen, zum Beispiel für selbstgenutzte Immobilien (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Familienheim steuerfrei, wenn der überlebende Ehepartner es mindestens zehn Jahre weiter bewohnt. Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html Die genaue Steuerhöhe hängt vom Wert des Nachlasses und möglichen weiteren Freibeträgen ab. Ein Steuerberater kann im Einzelfall weiterhelfen.

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