Die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung kann steuerlich geltend gemacht werden, indem sie als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Hier... [mehr]
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 7.300 Euro monatlich (in den alten Bundesländern) und 7.100 Euro monatlich (in den neuen Bundesländern). Für die Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls bei 7.300 Euro monatlich (in den alten Bundesländern) und 7.100 Euro monatlich (in den neuen Bundesländern). Diese Werte können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, die offiziellen Mitteilungen oder Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung kann steuerlich geltend gemacht werden, indem sie als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Hier... [mehr]
Um die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu berechnen, multiplizierst du den Gesamtbetrag von 1920 Euro mit dem Prozentsatz von 9,3 %. Die Berechnung sieht folgenderma&szl... [mehr]