Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 7.300 Euro monatlich (in den alten Bundesländern) und 7.100 Euro monatlich (in den neuen Bundesländern). Für die Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls bei 7.300 Euro monatlich (in den alten Bundesländern) und 7.100 Euro monatlich (in den neuen Bundesländern). Diese Werte können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, die offiziellen Mitteilungen oder Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.