Arbeitgeberzuschüsse in die Rentenversicherung sind in der Regel keineögenswirksamen Leistungen (VL). Vermögenswirksame Leistungen sind spezielle Zahlungen des Arbeitgebers, die in bestimmte Anlageformen wie Bausparverträge, Aktienfonds oder Banksparpläne fließen. Arbeitgeberzuschüsse zur Rentenversicherung hingegen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer betrieblichen Altersvorsorge und dienen der Altersabsicherung, nicht dem Vermögensaufbau im Sinne der VL.