Ab welchem Grad der Behinderung gibt es eine Steuererleichterung?

Antwort vom

Eine Steuererleichterung (Behinderten-Pauschbetrag) bekommst du in Deutschland **ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20** – Voraussetzung ist, dass der GdB **amtlich festgestellt** ist (z. B. im Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid). - **GdB 20–40:** Pauschbetrag möglich, aber **kein** „Schwerbehindertenstatus“. - **Ab GdB 50:** gilt als **schwerbehindert**; zusätzlich kommen je nach Merkzeichen weitere steuerliche Vorteile in Betracht (z. B. bei Fahrtkosten). Rechtsgrundlage: § 33b EStG (Behinderten-Pauschbetrag).

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