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Kann man Krankheitskosten bei unheilbarer Krankheit steuerlich absetzen?
Antwort vom**Ja – Krankheitskosten wegen einer unheilbaren Krankheit sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, aber nur als außergewöhnliche Belastungen und nur soweit sie deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.** Maßgeblich ist also nicht, ob die Krankheit heilbar ist, sondern ob die Kosten medizinisch notwendig, selbst getragen und korrekt nachgewiesen sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html)) ## Was typischerweise absetzbar ist Absetzbar sind vor allem selbst bezahlte Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhauskosten, Pflegekosten und medizinisch veranlasste Fahrten, soweit keine Erstattung durch Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung erfolgt. Die Finanzverwaltung nennt Krankheits- und Pflegekosten ausdrücklich als außergewöhnliche Belastungen. ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=176512&lv3=176540)) Entscheidend ist: Nur dein eigener finanzieller Aufwand zählt. Erstattete Beträge oder Ansprüche auf Erstattung mindern den abziehbaren Betrag. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html)) ## Der wichtigste Haken Der steuerliche Effekt entsteht oft erst oberhalb der **zumutbaren Belastung**. Das ist der Teil, den das Finanzamt dir je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl selbst zumutet. Gerade deshalb bringen kleinere laufende Kosten oft nichts, hohe Dauerbelastungen bei einer unheilbaren Krankheit dagegen häufig schon. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html)) Praktisch heißt das: Nicht jede Quittung senkt sofort die Steuer, aber die Summe eines ganzen Jahres kann sehr wohl relevant sein. ## Nachweise, an denen es oft scheitert Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel brauchst du grundsätzlich eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung als Nachweis. Für bestimmte Fälle verlangt das Gesetz sogar ein **amtsärztliches Gutachten** oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, etwa bei bestimmten besonderen Behandlungsmethoden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__64.html)) Wichtig bei Dauererkrankungen: Bei anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht nach den aktuellen BMF-Hinweisen nicht jedes Mal ein neues Rezept; eine einmalige Verordnung kann genügen, wenn daraus die dauerhafte Erkrankung erkennbar ist. Das ist gerade bei unheilbaren chronischen Erkrankungen praktisch sehr wichtig. ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2025-10-17-vordruck-ezva.pdf?__blob=publicationFile&v=3)) ## Häufiges Missverständnis „Unheilbar“ führt **nicht automatisch** zu einem Sonderbonus. Steuerlich gibt es keinen pauschalen Extra-Abzug nur wegen der Schwere der Krankheit. Der Vorteil entsteht über die tatsächlichen, nachgewiesenen Krankheits- und Pflegekosten – oder gegebenenfalls zusätzlich über einen Behinderten-Pauschbetrag, wenn ein anerkannter Grad der Behinderung vorliegt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html)) ## Klare Empfehlung Sammle bei einer unheilbaren Krankheit **alles jahresbezogen**: Rezepte, Zuzahlungen, Eigenanteile, Fahrten, Hilfsmittel, Pflegekosten und Nachweise über nicht erstattete Beträge. Gerade bei dauerhaften Erkrankungen ist nicht die einzelne Rechnung entscheidend, sondern die Gesamtsumme des Jahres. ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=176512&lv3=176540))
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