Wo ist im EEG festgelegt, dass man eine Einspeisevergütung auswählen darf?

Antwort

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (G) ist die Regelung zur Einspeisevergütung in den §§ 20 bis 24 festgelegt. Dort wird beschrieben, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Vergütungsellen zu wählen, wie zum Beispiel der Einspeisevergütung oder der Marktprämie. Die genauen Bedingungen und Optionen können sich jedoch je nach Jahr und spezifischer Gesetzesänderung unterscheiden. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung des EEG zu konsultieren, um die genauen Bestimmungen zu erfahren.

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