Die Marktprämie bei der Solarstromvergütung in Deutschland ist Teil des sogenannten Marktprämienmodells nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie soll Anlagenbetreiber motivieren,... [mehr]
Bei der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Deutschland zahlt die **Übertragungsnetzbetreiber** (ÜNB) die Marktprämie und den Marktwert an die Anlagenbetreiber. **Details:** - Die Marktprämie wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) ausgezahlt. Sie sind für die Abwicklung der finanziellen Förderung nach dem EEG zuständig. - Der Marktwert ist der durchschnittliche Börsenstrompreis für die jeweilige Technologie (z.B. Wind, Solar) und wird als Berechnungsgrundlage für die Marktprämie herangezogen, aber nicht direkt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in Form der Marktprämie, die die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (Förderhöhe) und dem Marktwert ausgleicht. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Marktpraemie/Marktpraemie-node.html) oder direkt bei den [Übertragungsnetzbetreibern](https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie).
Die Marktprämie bei der Solarstromvergütung in Deutschland ist Teil des sogenannten Marktprämienmodells nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie soll Anlagenbetreiber motivieren,... [mehr]