Bei der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Deutschland zahlt die **Übertragungsnetzbetreiber** (ÜNB) die Marktprämie und den Marktwert an die Anlagenbetreiber. **Details:** - Die Mar... [mehr]
Die Marktprämie bei der Solarstromvergütung in Deutschland ist Teil des sogenannten Marktprämienmodells nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie soll Anlagenbetreiber motivieren, ihren Strom direkt zu vermarkten, statt ihn einfach ins Netz einzuspeisen. **Berechnung der Marktprämie:** Die Marktprämie wird monatlich berechnet und gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (vergleichbar mit der EEG-Vergütung) und dem durchschnittlichen Marktwert für Solarstrom aus. **Formel:** Marktprämie = Anzulegender Wert – Marktwert Solarstrom – Managementprämie (seit 2014 i.d.R. 0 €) **Erklärung der Begriffe:** - **Anzulegender Wert:** Das ist die Vergütung, die die Anlage nach EEG erhalten würde (abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße). - **Marktwert Solarstrom:** Das ist der durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom im jeweiligen Monat, veröffentlicht von der Übertragungsnetzbetreiber-Plattform [netztransparenz.de](https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktwerte). - **Managementprämie:** Ein Zuschlag für die Kosten der Direktvermarktung, der aber seit 2014 praktisch entfällt. **Beispielrechnung:** - Anzulegender Wert: 8,00 ct/kWh - Marktwert Solarstrom (z.B. Mai 2024): 6,00 ct/kWh - Managementprämie: 0,00 ct/kWh **Marktprämie = 8,00 – 6,00 – 0,00 = 2,00 ct/kWh** Der Anlagenbetreiber erhält also: - Den Börsenpreis (Marktwert) vom Direktvermarkter - Die Marktprämie vom Netzbetreiber **Weitere Informationen:** - [EEG-Marktprämienmodell (Bundesnetzagentur)](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Marktpraemienmodell/marktpraemienmodell-node.html) - [Marktwerte Solarstrom (netztransparenz.de)](https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktwerte) So wird die Marktprämie für Solarstrom in Deutschland berechnet.
Bei der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Deutschland zahlt die **Übertragungsnetzbetreiber** (ÜNB) die Marktprämie und den Marktwert an die Anlagenbetreiber. **Details:** - Die Mar... [mehr]
Die Einspeisevergütung für Solarstrom in Deutschland richtet sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und wird monatlich angepasst. Für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung... [mehr]
Die Gemeinde Herrliberg vergütet für ins Netz eingespeisten Strom den sogenannten Einspeisetarif. Die Vergütung erfolgt durch die Elektrizitätsversorgung Herrliberg (EVH). Laut den... [mehr]
In Salzburg werden die Einspeisetarife für Solarstrom (Photovoltaik) hauptsächlich von der Salzburg AG und im des österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) geregelt. Die Tarif... [mehr]
In Deutschland gibt es keine generelle Regel, ab wann Strom aus einer Solaranlage (Photovoltaik) nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings gibt es einige wichtige Regelungen und Fristen, die den Ver... [mehr]