Wie meldet ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde?

Antwort

Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt in Deutschland in der Regel online über ein Meldeformular auf der Website der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde. Der genaue Ablauf kann je nach Bundesland leicht variieren, grundsätzlich sind aber folgende Schritte üblich: 1. **Online-Formular ausfüllen:** Die meisten Aufsichtsbehörden stellen ein spezielles Online-Formular zur Verfügung, in das die Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten eingetragen werden. Beispiele: - [Bayern](https://www.lda.bayern.de/de/meldung_dsb.html) - [NRW](https://www.ldi.nrw.de/kontakt/datenschutzbeauftragte-melden/index.php) - [Berlin](https://www.datenschutz-berlin.de/service/meldung-des-datenschutzbeauftragten/) 2. **Angaben machen:** Erforderlich sind in der Regel: - Name und Kontaktdaten des Unternehmens - Name, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer des Datenschutzbeauftragten - Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (intern/extern) 3. **Absenden:** Nach dem Ausfüllen wird das Formular elektronisch an die Behörde übermittelt. In manchen Fällen ist auch eine Meldung per E-Mail oder Brief möglich, dies ist aber seltener. 4. **Bestätigung:** Nach erfolgreicher Meldung erhält das Unternehmen meist eine Eingangsbestätigung. **Hinweis:** Die Meldung muss unverzüglich nach der Benennung des Datenschutzbeauftragten erfolgen (§ 37 Abs. 7 DSGVO). **Weitere Informationen:** Eine Übersicht der deutschen Aufsichtsbehörden und deren Meldeformulare findest du hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/anschriften_table.html **Wichtig:** Die Meldung ist verpflichtend, sobald ein Unternehmen nach DSGVO zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist.

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