Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt in Deutschland in der Regel online über ein Meldeformular auf der Website der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde. Der genaue Ablauf kann je nach Bundesland leicht variieren, grundsätzlich sind aber folgende Schritte üblich: 1. **Online-Formular ausfüllen:** Die meisten Aufsichtsbehörden stellen ein spezielles Online-Formular zur Verfügung, in das die Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten eingetragen werden. Beispiele: - [Bayern](https://www.lda.bayern.de/de/meldung_dsb.html) - [NRW](https://www.ldi.nrw.de/kontakt/datenschutzbeauftragte-melden/index.php) - [Berlin](https://www.datenschutz-berlin.de/service/meldung-des-datenschutzbeauftragten/) 2. **Angaben machen:** Erforderlich sind in der Regel: - Name und Kontaktdaten des Unternehmens - Name, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer des Datenschutzbeauftragten - Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (intern/extern) 3. **Absenden:** Nach dem Ausfüllen wird das Formular elektronisch an die Behörde übermittelt. In manchen Fällen ist auch eine Meldung per E-Mail oder Brief möglich, dies ist aber seltener. 4. **Bestätigung:** Nach erfolgreicher Meldung erhält das Unternehmen meist eine Eingangsbestätigung. **Hinweis:** Die Meldung muss unverzüglich nach der Benennung des Datenschutzbeauftragten erfolgen (§ 37 Abs. 7 DSGVO). **Weitere Informationen:** Eine Übersicht der deutschen Aufsichtsbehörden und deren Meldeformulare findest du hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/anschriften_table.html **Wichtig:** Die Meldung ist verpflichtend, sobald ein Unternehmen nach DSGVO zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist.
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Datenschutzverletzungen, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Folgende Punkte sind dabei relevant: 1. **Verletzung de... [mehr]
Ja, eine Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. In Deutschland und der EU ist dies insbesondere in... [mehr]
Datenschutzverstöße müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern sie ein Risiko für die R... [mehr]
In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für spezifische Anliegen oder B... [mehr]
Der Arbeitgeber ist gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in seinem Unternehmen regelmäßig mindestens... [mehr]