Ja, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation in Mecklenburg-Vorpommern einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt, muss diese Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden... [mehr]
Ja, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Deutschland ist unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dabei zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Praktikanten mit. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch, wenn besondere Arten von Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten) oder wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragte_node.html).
Ja, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation in Mecklenburg-Vorpommern einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt, muss diese Bestellung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden... [mehr]
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt in Deutschland in der Regel online über ein Meldeformular auf der Website der jeweiligen Lande... [mehr]