Welche Datenschutzverletzungen müssen gemeldet werden?

Antwort

Datenschutzverletzungen, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Folgende Punkte sind dabei relevant: 1. **Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten**: Jede Verletzung, die zu einer unrechtmäßigen Verarbeitung, Verlust oder Zerstörung von personenbezogenen Daten führt. 2. **Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen**: Wenn die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellt, muss dies gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Identitätsdiebstahl, Verlust der Vertraulichkeit oder Diskriminierung. 3. **Meldung innerhalb von 72 Stunden**: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung erfolgen, es sei denn, die Verletzung ist voraussichtlich nicht mit einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden. 4. **Inhalt der Meldung**: Die Meldung sollte Informationen über die Art der Verletzung, die betroffenen Daten, die Anzahl der betroffenen Personen, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung enthalten. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde zu beachten.

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