Darf eine Aufsichtsbehörde Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen?

Antwort

Ja, eine Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. In Deutschland und der EU ist dies insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Nach Art. 58 DSGVO haben die Datenschutzaufsichtsbehörden weitreichende Untersuchungs- und Auskunftsrechte gegenüber Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Dazu gehört auch das Recht, Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen zu erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Das bedeutet, dass Unternehmen oder Organisationen verpflichtet sind, der Aufsichtsbehörde auf Anfrage umfassend Auskunft über die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu geben. Dies dient der Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html).

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